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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    unsensibel Avatar von Lava
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    Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bin da auf das Problem gestoßen, was nun mit der Facharztweiterbildung und Teilzeit ist. Die BLÄK schreibt dazu:

    Eine Weiter**bil**dung in Teil**zeit muss hinsicht**lich Gesam*t*dauer, Niveau und Quali*tät den Anfor**de*run**gen an eine ganz*tä**gige Weiter**bil**dung entspre*chen. Dies ist in der Regel gewähr*leis*tet, wenn die Teil**zeit*tä*tig*keit mindes*tens die Hälfte der wöchent**li*chen Arbeits***zeit beträgt. Die Weiter**bil**dung kann mit mindes*tens 12 Stun**den pro Woche bis zur Hälfte der in den Abschnit*ten B und C gefor**der*ten Mindest*wei*ter**bil**dungs***zeit erfol**gen. Die Weiter**bil**dungs***zeit verlän**gert sich entspre*chend.
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe: wenn ich also min. 50% arbeite, verlängert sich die Weiterbildungszeit nicht, aber wenn ich weniger arbeite (aber min. 12h/Woche), verlängert sich die Weiterbildungszeit?
    "tja" - a German reaction to the apocalypse, Dawn of the Gods, nuclear war, an alien attack or no bread in the house Moami



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  2. #2
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    Es bedeutet, das in der BLÄK ausnahmsweise auch nur min. 12 h/Woche möglich sind. Die Weiterbildungszeit jedoch verlängert sich immer entsprechend der Wochenarbeitszeitverkürzung.

    Alles andere wäre ja auch Unsinn, man könnte ja anderenfalls zwei Fachärzte in der Zeit machen, in der normalerweise einer möglich ist.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Manche Ärztekammern formulieren das etwas deutlicher.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Vielleicht mal durchgerechnet:

    O&U, in Vollzeit 72 Monate (6a).

    Kannst du komplett in 50% ableisten, dauert dann halt 144 Monate (12a).
    Oder auch in 60%, dann 120 Monate (10a)...

    Mindestens musst du ca. 30% arbeiten (12h/Woche). Da kannst du dir aber höchstens 36 Monate (die Hälfte der Weiterbildungszeit) anrechnen lassen. Den Rest musst du dann mit mindestens 50% arbeiten. Das wären dann 120+72 Monate, also 18 Jahre.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Heerestorte
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    Zitat Zitat von h3nni Beitrag anzeigen
    Vielleicht mal durchgerechnet:

    O&U, in Vollzeit 72 Monate (6a).

    Kannst du komplett in 50% ableisten, dauert dann halt 144 Monate (12a).
    Oder auch in 60%, dann 120 Monate (10a)...

    Mindestens musst du ca. 30% arbeiten (12h/Woche). Da kannst du dir aber höchstens 36 Monate (die Hälfte der Weiterbildungszeit) anrechnen lassen. Den Rest musst du dann mit mindestens 50% arbeiten. Das wären dann 120+72 Monate, also 18 Jahre.
    Beim letzten Beispiel wären es 16 Jahre.



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