§ 4 Annahme als Doktorand/in
(1) Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in zur Erlangung des Grades eines Dr. med. oder Dr. med. dent. ist der Nachweis, daß der/die Bewerber/in im klinischen Studienabschnitt des Studiengangs Medizin (Promotion zum Dr. med.) bzw. im klinischen Studienabschnitt des Studiengangs Zahnmedizin (Promotion der Dr. med. dent.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität eingeschrieben sind.
(2) Bewerber/innen, die nicht entsprechend Abs. 1 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität eingeschrieben sind, können ausnahmsweise angenommen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen nachgewiesen sind und besondere Gründe für eine Promotion am Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität vorliegen, die vom Promotionsausschuss anerkannt werden.