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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    weiß jemand von euch, wie das für gewöhnlich gehandhabt wird:

    Momentan schreibe ich an meiner Diss, ich habe die Arbeit aber noch nicht offiziell angemeldet. So wie ich das Anmeldeformular verstanden habe, muß ich zur Anmeldung an der entsprechenden oder einer anderen Uni eingechrieben sein. Wie läuft das ab, wenn ich die Arbeit erst nach dem Staatsexamen offiziell anmelden möchte.
    Kann ich weiter an der Uni im Studiengang Medizin immatrikuliert bleiben, obwohl ich bereits den Abschluss habe? Oder muß ich die Arbeit vorher anmelden.

    Grüße



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  2. #2
    Gold Mitglied
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    Ich konnte mich als Promotionsstudent wieder einschreiben. Das ging ganz ohne Probleme. Ich mußte nur ein Schreiben meines Betreuers bringen, in dem steht, daß ich auch tatsächlich promoviere. Ob ich allerdings zur Anmeldung dann immernoch Student bin?! Es müßte doch eigentlich auch so gehen, oder?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Bücherwürmchen Beitrag anzeigen
    So wie ich das Anmeldeformular verstanden habe, muß ich zur Anmeldung an der entsprechenden oder einer anderen Uni eingechrieben sein.
    Gibt's das Formular auch online? Ich dachte immer, für die Promotion muss man prinzipiell nicht immatrikuliert sein/bleiben.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Ja, gibts:

    http://www.med.uni-frankfurt.de/deka...trag_promo.pdf

    Nachdem ich mir das jetzt noch drei Mal durchgelesen habe...
    mit Zeitraum, könnte wohl auch der gemeint sein, in dem man immatrikuliert WAR.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Frankfurt also. Aus der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät:

    § 4 Annahme als Doktorand/in
    (1) Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in zur Erlangung des Grades eines Dr. med. oder Dr. med. dent. ist der Nachweis, daß der/die Bewerber/in im klinischen Studienabschnitt des Studiengangs Medizin (Promotion zum Dr. med.) bzw. im klinischen Studienabschnitt des Studiengangs Zahnmedizin (Promotion der Dr. med. dent.) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität eingeschrieben sind.
    (2) Bewerber/innen, die nicht entsprechend Abs. 1 an der Johann Wolfgang Goethe-Universität eingeschrieben sind, können ausnahmsweise angenommen werden, wenn die übrigen Voraussetzungen nachgewiesen sind und besondere Gründe für eine Promotion am Fachbereich Medizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität vorliegen, die vom Promotionsausschuss anerkannt werden.
    Also ist es nicht zwingend vorgeschrieben, dass du immatrikuliert bist, aber sicherheitshalber solltest du das im Sekretariat oder Dekanat abklären.



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