Hm, das Vibrationsempfinden wird doch gar nicht im Hinterhorns verschaltet, bzw. zieht durch das Hinterhorn verschaltet? Deswegen fällt A meiner Meinung nach raus.
Was ich mich aber Frage, warum B falsch ist. Die Propriozepzion wird doch im ipsilateralen Ncl. proprius verschaltet - warum sollte bei einer Schädigung im Hinterhorns der Lagesinn im Innervationsgebiet nicht ausfallen?