Klar zählt es. Du hast Die Zeit ja an anderer Stelle gearbeitet.
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Guten Abend. Ich habe eine Frage zum Freizeitausgleich. Ich hatte am Ende über 100 Überstunden. Dafür habe ich Freizeitausgleich gekriegt ca. 3 Wochen. Zählt diese Zeit zur WB Zeit? Ich kann mir schlecht vorstellen dass es dem Krankheitsausfall gleichgesetzt wird..... Vielen Dank.
Klar zählt es. Du hast Die Zeit ja an anderer Stelle gearbeitet.
Und darf man während man FZA genießt z.B. verreisen? Oder muss man für ein eventuelles Einspringen bereitstehen ? Also wenn FZA oberaerztlich genehmigt wurde, ist er dann auch bindend? Also kann man Mitten in der Woche bei hohem Arbeitsaufwand gerufen werden?
Wirst du für Rufdienst bezahlt in der Zeit? Nein? Dann einfach nicht drangehen und fertig?
Nein, kann man nicht. Es sei denn, es gibt wirklich niemanden incl. Chef, der einspringen könnte. Und außerdem: Wer im Frei ans Telefon geht bei unbekannten oder Klinik-Nummern, dem ist nicht zu helfen!
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)