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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,

    ich habe eine neue Stelle begonnen bei der das Unterschreiben eines Opt-Out Vertrages leider quasi "Pflicht" war. Jedenfalls habe ich eine Frage zu der 56-Stunden Regelung.

    Meine Regelarbeitszeit beträgt ca. 8-8,5 h/Tag. Im Schnitt habe ich 2 Dienste pro Monat, sowie ein Visitendienst (ca. 10 h). Damit würde ich im Monat im Schnitt auf 56/Woche kommen. Also genau so viel, wie mir Opt-Out erlaubt.

    Meine Frage ist jetzt - auf was bezieht sich Opt Out? Auf ALLE geleisteten Stunden inkl. Überstunden? Oder nur die Regelarbeitszeit + Dienste + Visite?
    Denn in der Realität halte ich diese 8,5 h pro Tag nie ein, ich komme Morgens um 07:30 und gehe um 19:30, so dass ich allein mit Überstunden schon auf ca. 56 h/Woche komme. Würde man dann noch die Dienst/Visitenzeiten dazu rechnen, komme ich auf eine 70 h / Woche. Und das wäre sogar mit Opt Out zuviel.

    Ich hoffe man versteht meine Frage. In meinem Vertrag steht da nichts dazu und auch sonst finde ich im Internet keine sinnvolle Erklärung hierzu.

    Danke schon mal
    Geändert von zukoffski (19.12.2021 um 16:16 Uhr)



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Das Arbeitsrecht macht bei der maximal erlaubten Arbeitszeit keinen Unterschied zwischen geplant und Überstunden.
    Erlaubt sind maximal 48h pro Woche (Edit: allerdings im Durchschnitt in einem Zeitraum von 6 Monaten). Optout verschiebt diese Grenze freiwillig nach oben.

    Denn in der Realität halte ich diese 42 h pro Woche nie ein, ich komme Morgens um 07:30 und gehe um 19:30, so dass ich allein mit Überstunden schon auf ca. 56 h/Woche komme. Würde man dann noch die Dienst/Visitenzeiten dazu rechnen, komme ich auf eine 70 h / Woche. Und das wäre sogar mit Opt Out zuviel.
    WARUM tut man sich sowas freiwillig an?
    70h pro Woche sind zuviel. Aber nicht wegen irgendwelcher gesetzlichen Grenzen, sondern wegen deiner Gesundheit!
    Ich möchte dir dringend raten, das nicht mitzumachen.
    Geändert von Nefazodon (12.12.2021 um 18:24 Uhr)



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  3. #3
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    Wenn du nicht 2h am Tag Pause machst ist jeder deiner Arbeitstage illegal (max 10h/Tag als Vollarbeit definierte AZ+Überstunden). Wenn du auf dem Heimweg gegen einen Baum fährst zahlt im schlimmsten Fall die BG nicht...



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Interessant. Vielen Dank für die Antworten.

    Also prinzipiell wird ja über 6 Monate gemittelt, d.h. eigentlich könnte die Klinik erst nach 6 Monaten sagen „ups, du arbeitest zu viel“.
    Das ist auch das Problem, denn das bekomme ich dann von meinem Chef zu hören.. außerdem bin ich eben ganz neu und noch in der Probezeit, so dass ich wenig Spielraum hab. Ich bin auch durch meine Partnerin an diesen Ort hier gebunden und kann nicht so einfach die Stelle wechseln
    Opt Out wurde mir mit Vertragsunterzeichnung vorgelegt, mit den Worten des Personalers „wenn Sie das nicht unterzeichnen, wird es Probleme mit ihren Rotationen und den Kollegen und vor allem dem Chef geben“.
    Zudem bin ich noch in der glücklichen Situation, dass wir zwei Ärzte auf Station sind. Die anderen Stationen werden von jeweils nur 1-2 geführt, die kommen auch um 07:30 und gehen regelmäßig erst gegen 21:30.

    Ich kann leider aktuell aus privaten Gründen nicht weg, deshalb würde ich gerne den rechtlichen Rahmen dazu klären.

    Sind die 10h/Tag auch im Schnitt, oder ist nach 10 h so oder so Schluss?

    Und wohin könnte man sich anonym wenden um das zu melden? Denn sobald irgendwo ein Name in einer Beschwerde auftaucht oder Ich Opt out zurückziehe war’s das mit den Rotationen.
    Geändert von zukoffski (19.12.2021 um 16:12 Uhr)



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  5. #5
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    Zitat Zitat von zukoffski Beitrag anzeigen
    Opt Out wurde mir mit Vertragsunterzeichnung vorgelegt, mit den Worten des Personalers „wenn sie das nicht unterzeichnen, wird es Probleme mit ihren Rotationen und den Kollegen und vor allem der Chefin geben“.
    Mir auch. Hab zu der Personalerin dann nur gesagt „ok“ und es nicht unterschrieben.
    Rotationen kriegt man vermutlich in so einem Ausbeuterladen eh nicht. Da würd ich lieber ein anderes Fach machen.

    Gewerbeaufsichtsamt wäre die richtige Stelle für eine Anzeige. Ob die bei einer anonymen Sache allerdings aktiv werden weiß ich nicht.



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