@Sebastian1: So wie Miss_H gesagt hat.
Der entscheidende Unterschied zwischen jmd. mit Anspruch auf Rente aus der DRV (plus Rente aus Versorgungswerk) und jemand mit Anspruch ausschließlich auf Rente aus dem Versorgungswerk ist, dass der DRV-Rentner vom Status her als pflichtversichert gilt, der reine Versorgungswerk-Rentner als freiwillig versichert. Pflichtversicherte zahlen nach derzeitiger Rechtslage Beiträge auf alle Renteneinkünfte, aber nicht auf andere Einkünfte wie z.B. Kapitaleinkünfte. Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einkünfte, also auch auf Einkünfte aus Kapital, aus Vermietung und Verpachtung usw.
Die DRV legt für ihre Rente die Hälfte der Beiträge dazu, aus allen anderen Renten/Einkünften zahlt man die Beiträge komplett selbst.
Ich bin ziemlich überzeugt, dass, bis ich in Rente gehe, sowieso Beiträge auf jegliche Einkünfte fällig werden, egal ob man in der DRV ist oder nicht, und dass der Beitragssatz inkl. Pflegeversicherung auf über 25% steigen wird. Wahrscheinlich wird auch die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft.