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Zitat von
anignu
Traurig wie wenig Ahnung du hast. Solche Kleinigkeiten wie "Zuspätkommen" oder Nichtbeachtung von klaren Arbeitsanweisungen sind ideal für Kündigungen. Saubere Dokumentation, Gespräch mit dem AN unter Zeugen und Vermerk in die Personalakte, beim nächsten Mal die erste Abmahnung usw... wenn man es wirklich drauf anlegt bekommt man jeden los. Aber das kostet Zeit und Aufwand.
Traurig wie wenig Ahnung du hast. Einmal zu spät kommen erlaubt keine Abmahnung. Gegen diese Abmahnung würde ich sofort Einspruch erheben und dann muss sie wegen Unverhältnissmäßigkeit zurückgenommen werden. Natürlich ist es unglaublich blöd 30 Min jeden Tag (also wiederholt) später zukommen, wenn man mehrfach daraufhingewiesen wurde pünktlich zu erscheinen--> Dann lässt man sich was zu schulden kommen.
Machen wir weiter: Gegen eine Abmahnung wird Einspruch eingelegt bzw. geklagt, dann wird gestritten. Es gibt gute Chancen diesen Rechtsstreit als Arbeitnehmer zu gewinnen oder einen Vergleich rauszuholen, und das kostet wie du gesagt viel Zeit&Aufwand für den Arbeitgeber. Besonders unangenehm wird es, wenn dann andere Mitarbeiter interne Abläufe und internes Verhalten im Betrieb vor Gericht beschreiben. Das will doch niemand. Besser man macht einen Vergleich oder einigt sich außergerichtlich. Das wird auch das Arbeitsgericht empfehlen.
Hier nachzulesen, auch mit dem Zuspätkommen.
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_....html#tocitem5
Zitat von
freak1
Wenn man Mitarbeiter wirklich loswerden will kann man das auch ohne Kündigung schaffen. Nur noch schlechte Rotationen, keine Förderung, ständig die Scheißdienste, usw. Irgendwann ist der Mitarbeiter dauerkrank oder kündigt von selbst.
Genau. Kann aber Monate bis Jahre dauern.
Zitat von
Roadkiller
Richtig. Da gibts auch nix zu lachen. Kleinigkeiten werden wiederholt abgemahnt und dienen als Kündigungsgrund. Es werden z. B Anweisungen ausgesprochen in der Hoffnung, dass der AN widerspricht und es als Verweigerung geahndet wird. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Und bei längerer Krankheit gibts das BEM Gespräch und ggf. krankheitsbedingte Kündigung.
Zu spät kommen sollte man wirklich nicht jeden Tag. Gegen eine unberechtigte Abmahnung sollte man sofort Widerspruch einlegen und klagen. Naja du kannst als AG nur Anweisungen aussprechen, die auch rechtskonform sind. Du darfst den Arbeitnehmer jetzt nicht unbedingt zum Klo reinigen ranziehen, wenn er als Arzt in der Klinik angestellt ist.
Längere Krankheit?
Ich hatte zwei Kollegen (1x Kollege und 1x Kollegin) die ein ganzes Jahr gefehlt haben.
Einer wurde nicht verlängert, die andere Kollegin (Fachärztin) erhielt nicht die OA Stelle und hat weiter ihre befristete Halbtagsstelle (befristet soweit mir bekannt).
-->Fazit: Anstatt sich mit dem Arbeitgeber zu streiten, sollte man das Gespräch suchen und eine Lösung finden.