Der eHBA ist, denke ich mal, für alle hier Neuland.
Wenn Dein AG die Kosten übernimmt, ist es doch letztendlich egal, wieviel die Änderungen kosten. Die zweite Frage ist, ob Du direkt als Berufseinsteigerin wirklich einen benötigst und mit welcher Begründung.
Für den Fall, daß die Kosten dann doch selbst zu tragen sind, würde ich z.B. die Eintragung des Titels bis zur nächsten Verlängerung hinauszögern (meine persönliche Meinung), da der eHBA ja in erster Linie die berufliche Qualifikation dokumentieren soll.