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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    lost in that plastic life Avatar von BL4
    Mitglied seit
    02.01.2003
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    Semester:
    Who gon stop me, huh?
    Beiträge
    430
    Hallo!

    hab nochmal eine frage zum verteilverfahren, ne klitzekleine

    http://www.zvs.de/NC/Ws2003/001/V_Medizin.htm

    hier bei der verteilungsgrenze nach sozialkriterium: Bei Köln: hat es ausgreicht, köln als ersten ort genannt zu haben und dann noch ein sozialkriterium besser als 5 zu haben? oder brauchte man zu den genannten zwei bedingungen noch den schnitt von 1,6?


    vielen dank schonmal



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  2. #2
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
    Mitglied seit
    28.08.2003
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    FA/OA
    Beiträge
    1.619
    4 (1,6) bedeutet: Sozialkriterium 1-3 (Abischnitt egal) oder Sozialkriterium 4 bei Abischnitt 1,6 oder besser; kein Studienplatz wurde demnach an Bewerber mit Sozialkriterium 5 verteilt (also jedenfalls nicht nach der Sozialkriterienrangliste)
    morgoth



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