Zum Quartalsende heisst zum 30.09. Aber drei Monate? Wie lange arbeitest du denn schon dort?
Du musst dich nicht arbeitslos melden für diese zwei Wochen.
Die Weiterbildungszeit muss am Ende 5 Jahre betragen. D.h. wenn du bei deinem ersten Arbeitgeber zwei Jahre gemacht hast, musst du beim nächsten oder bei den nächsten drei Jahre zusammenbekommen. Die zwei beschäftigungslosen Wochen zählen in der Tat dann nicht.