Auch bei Wunschstellen ist es nicht verboten, sich besser oder zumindest gleichstellen lassen als beim vorherigen AG. Bei vernünftigen Arbeitgebern, wo z.B. AVR in Konflikt mit dem TVÄ gerät, wird durchaus der jeweils für den MA bessere Vertrag offeriert (einfach mal die Stellenanzeigen lesen). Auch ein früherer AG von mir hat den AVR dann per AT-Zuschlag an den VKA angeglichen ( und das waren eher unwesentliche Beiträge, aber immerhin).
Die Erfahrung zeigt zudem, daß AG, die ihren neuen muttersprachlichen (!) Ärzten gleich zum Einstieg ein Gehaltsmalus überhelfen, sich dann auch mit anderen relavanten Dingen, wie Fort- und Weiterbildung, AZG etc. auch wenig konziliant zeigen werden. Oder steht man dort kurz vor der Insolvenz?
Ich unterstelle auch mal, daß der CA und der GF dieser Einrichtung bei ihren Wechsel dorthin sich auch finanziell besser haben stellen lassen als beim vorherigen AG.
Aber vielleicht klärst Du uns ja noch ein wenig auf?