Ich verstehs nicht. Wenn der Vertrag entsprechend abgeschlossen ist (und darum geht es hier) leistet die Versicherung in dem Moment, wo der Chirurg als Chirurg berufsunfähig wird. Also nix mit MDK oder Fachwechsel.
Das geschilderte Szenario ist doch genau das, was einen bei der ÄV/DRV oder einem schlechten Vertrag erwarten würde: "suchen Sie sich bitte was anderes, wie, es stellt Sie keiner ein? Ja Pech gehabt, auf Wiedersehen, der nächste, bitte"..
In meinem Vertrag ist das nicht ausgeschlossen. Das ist ja der Vorteil, wenn eine konkrete Tätigkeit versichert ist. Natürlich dürfte ich mich als Frührentner stundenweise an die Kasse vom örtlichen Freibad setzen. Würde ich dagegen als nichtäerztlicher Unternehmensberater, Surflehrer oder Bergführer arbeiten, gäbe es allerdings recht bald eine Anfrage der Versicherung, wie das mit der BU zusammenpaßt, man würde einen Gutachter schicken und die Sache letztendlich vor Gericht klären. Es sei denn, es handelt sich um irgendwelche Diagnosen aus dem F... Kreis, was ja tatsächlich auch schon mal vorgekommen sein soll.
Das gehört jetzt aber eher in ein Forum für Versicherungsrecht.