Du hast den thread nicht gelesen, oder? Viele "gängige" Länder verlangen zur Übersiedlung ein "certificate of good standing" aus Deutschland, d.h. Du mußt Dich hier regelkonform verhalten haben. Ich gehe stark davon aus, daß man Dir dieses verweigern wird, wenn Du hier vertragsbrüchig wirst. Und natürlich kann die Ärztekammer (die dem Sozialministerium unterstellt ist) auch bestimmte andere Papiere etc. verweigern. Soooo dumm sind die nicht im Sozialministerium. Zur Not schränkt man halt per Gesetzesänderung "aus übergeordnetem Interesse " die Approbation auf NRW ein (im Falle des AiP hat das auch funktioniert) .
Wenn Du mit Deiner Praxis pleite gehst- Dein Problem laut Vertragstext. Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt nicht so ganz gering, denn wenn die betreffende Praxis gut gelaufen wäre, dann wäre sie nicht vakant oder schon anderweitig aufgekauft worden.
Das ist egal. pacta sunt servanda. Es steht auch nicht davon, daß Du Anspruch auf einen Kredit hast. Eine Verweigerung eines Kredits ist auch keine höhere Gewalt.
Der freundliche Ka(a) V-Berater wird Dir sicherlich erläutern, daß Du 1) im Laufe Deines bisherigen Lebens ja schon mal was hättest ansparen können, also schuldhaft gehandelt hast 2) schließlich auch Deine Wochenenden mit Honorararzttätigkeiten verbingen kannst, um Geld zu beschaffen und 3) sicherlich auch Eltern/Großeltern/Ehepartner oder was auch immer hast, von denen sicherlich jemand bürgen kann oder eine Hypothek eingetragen bekommt. Ich habe gleich am Threadanfang geschrieben, daß die Verwandtschaft fast unweigerlich hineingezogen wird...Verpflichtung zur Unternehmensgründung in der Zukunft, ohne Startkapital und Businessplan? LOL
Was die Schufa angeht:
Dort werden ja alle Geschäftsbeziehungen eingetragen, Girokonto, Handyvertrag, Kredikarte etc... nicht erst, wenn man auffällig wird. und daraus ein Score gebildet. Insfoern würde GelbeKlamotten die Wette wahrscheinlich verlieren. Ich könnte mir vorstellen, daß hier das Land NRW die 250.000 EUR quasi als eine Art Kredit eintragen läßt. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Bank dann nochmal, sagen wir mal, 200.000 EUR Kreditlinie zusätzlich für eine Praxisausstattung einräumt? Zumal bei einem Neueinsteiger ohne Konzept?
DAS ist übrigens mal eine Frage, die ich bei so einem Auswahlgespräch stellen würde.
Übrigens wird die APO-Bank hier nicht weiterhelfen, da diese mit der KV aufs engste verbandelt ist.
Und warum soll die rechte Hand Kredit geben, wenn die linke Hand Forderungen stellt und sanktioniert?
Laut dem Vertragstext hast Du halt die Insolvenz der Praxis (da diese nicht als juristische Person geführt wird, kommt das praktisch einer Privatinsolvenz gleich) an der Backe UND die Vertragsstrafe (die mglw. nicht einmal durch Privatinsolvenz entfällt). Es sei denn, Du erbst zwischendurch einen größeren Betrag und läßt Dir nochmal eine Kassenpraxis zuweisen, bis die 10 Jahre "voll" sind. In diesem Fall sollte man aber, vorsichtig formuliert, an der Geschäftsfähigkeit zweifeln. Obwohl attestierte nicht vorhandene Geschäftsfähigkeit vielleicht ein Ausweg aus dieser Situation wäre
Im Pleitefall wird man möglichweise auch kein certificate of good standing zwecks Auswanderung ausstellen...
Die Hoffung der Laumänner ist doch, daß, solange möglich, eben noch das Privatvermögen in den Praxisbetrieb investiert wird, um eine Vertragsstrafe zu vermeiden und die 10 Jahre zu erfüllen. Dafür, daß das ganze das Land NRW fast nichts kostet (weil die Studienplätze eben schon "da "sind), ganz schön clever, oder?