Bei Amboss Arztmodus steht auch: Indikationen Tonsillektomie (TE): - Einseitig vergrößerte Tonsille "Eine unilaterale Vergrößerung ist bis zum Beweis des Gegenteils immer malignomverdächtig." Im Text ist nicht 100% eindeutig das die andere überhaupt angeschwollen ist "ebenfalls belegte, jedoch weniger große linke Tonsille". Dazu kommt dass das diff. Blutbild noch aussteht. Also anfechtbar könnte das schon sein. Und irgendwie das bei so massiver Vergrößerung doch sicherlich die Gefahr droht das die Atemwege verlegt werden könnten.