- Anzeige -
Interesse an einer Werbeanzeige hier?
mehr Infos unter www.medi-a-center.de
Zitat von
ybu26
Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man kurzzeitig ohne andere Anstellung ist und geimpft hat? Die Versteuerung läuft dann trotzdem in Steuerklasse VI, oder? Zahlt man dann für diesen Zeitraum bei der Krankenkasse dann den Mindestbeitrag oder berechnen sich diese Beiträge dann über die Jahreseinkünfte?
Die Impftätigkeit ist, wenn du dafür nicht von einem Personaldienstleister angestellt wirst, freiberuflich und ohne Steuerklasse. Du musst dich selber krankenversichern und dafür will die Krankenkasse dein Einkommen über den versicherten Zeitraum wissen. Wenn du ansonsten bei der Arbeitsagentur gemeldet ist, bezahlen die deine Krankenversicherung. Dann musst du dich nur tageweise für deine Einsätze von der Arbeitsagentur abmelden und für diese einzelnen Tage bei der Krankenversicherung freiwillig versichern. Deine freiberuflichen Einnahmen versteuerst du später über die Steuererklärung.