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Zitat von
Mr. Pink online
An der Uniklinik ist die Situation sicher nochmal verschärfter als an den normalen Kliniken, da die WB Stellen beliebter sind (Unisstadt halt) und leichter Nachwuchs zu finden ist. Dazu kommt die Forschung, die zwar gefordert wird, für die aber nicht die nach TdL vorgesehene Freistellung erfolgt, sodass man faktisch in seiner Freizeit arbeiten soll. Daher sind die befristeten Verträge schon ein Mittel um zu schauen, ob ein WBA nach der Pfeife tanzt oder nicht. Ansonsten heißt es halt nach 2 Jahren ciao.
Befristete Verträge unterhalb der Weiterbildungsdauer sind auch nur nach WissZeitVG zulässig, aber nicht nach ÄArbVtrG. Bei letzterem könnte man den Arbeitgeber schon am ersten Arbeitstag mit einer Befristungskontrollklage beglücken...