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Der Test für medizinische Studiengänge (TMS)

ZVS, Auswahlverfahren oder Los

Redaktion (MEDI-LEARN)

 

Keine bundesweite Pflicht, aber manchmal anzuraten:
Test für medizinische Studiengänge (TMS)

Mehr als 10 Jahre ist es nun her, dass mit Hilfe eines Eignungstests die Auslese potentiell geeigneter Studenten für das Medizinstudium in Deutschland unterstützt wurde. Von 1986 bis 1996 konnte man mit einem guten Ergebnis im „Test für medizinische Studiengänge (TMS)“ seine Chancen auf einen Studienplatz deutlich verbessern. Nachdem der Test zuletzt nur noch in der Schweiz und in Österreich eingesetzt wurde (als „Eignungstest für das Medizinstudium – EMS“), ist er nun teilweise (Unis in Baden-Württemberg, Uni Lübeck) wieder nach Deutschland zurückgekehrt.
 

Reicht meine Abiturnote?

Durch eine Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes im Jahre 2005 ist es den Hochschulen seitdem möglich, 60% ihrer Studenten selbst auszuwählen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Vergabe der Studienplätze zentral von der ZVS geregelt. Die medizinischen Fakultäten des Landes Baden-Württemberg (Heidelberg, Mannheim, Ulm, Freiburg, Tübingen) haben daher beschlossen, für das Zulassungsverfahren zum WS 2007/2008 einen spezifischen Studierfähigkeitstest (Test für Medizinische Studiengänge - TMS) als zusätzliches Auswahlkriterium zur Abiturnote einzusetzen. Für das hochschulinterne Auswahlverfahren (AdH) zum Wintersemester 2008/2009 hat darüber hinaus die Universität zu Lübeck die Berücksichtigung des TMS-Ergebnisses beschlossen. Weitere Universitäten könnten diesem Beispiel bald folgen. Die Teilnahme am TMS ist zwar nicht verbindlich, jedoch bietet das Erreichen eines überdurchschnittlich guten Ergebnisses die Möglichkeit, seine Erfolgschancen auf einen Studienplatz deutlich zu verbessern. In Heidelberg geht z.B. das Testergebnis zu 39% in die Bewerberauswahl ein. Die Gewichtung des Testergebnisses kann sich jedoch zwischen den Hochschulen unterscheiden, da sie von jeder Fakultät selbst bestimmt werden kann. Auskünfte darüber geben die Auswahlsatzungen der beteiligten Hochschulen. In jedem Fall bleibt die Abiturnote das wichtigste Kriterium.
 

Teilnahme

Jeder, der im Besitz der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ist oder diese voraussichtlich in den nächsten Monaten erlangen wird, ist zur Teilnahme am TMS berechtigt. Die Teilnahme kann nur einziges Mal erfolgen, die Anmeldung gilt dabei noch nicht als Teilnahme. Das Ergebnis, das dabei erzielt wurde, ist dauerhaft gültig, gilt also fortan für alle nachfolgenden Bewerbungen. Der Test kann also nicht wiederholt werden! Die Anmeldung zum Test erfolgt jeweils online und wird mit der Zahlung der Gebühr in Höhe von 50,-- Euro wirksam. Ausführliche Infos erhältst du unter: www.tms-info.org
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