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NC und Wartesemester

Die Chance auf einen Studienplatz

Redaktion (MEDI-LEARN)

2. Chance: Zusätzliche Eignungsquote

10 % der Studienplätze je Hochschule werden nach abiturnotenunabhängigen Kriterien vergeben. Die Kriterien werden von jeder Hochschule individuell bestimmt. Berücksichtigt werden bspw. Ergebnisse von Studierfähigkeitstests, Berufsausbildungen in medizinisch relevanten Bereichen oder abgeleistete (Freiwilligen-) Dienste. Bis zum Wintersemester 2019/2020 wurde an dieser Stelle alleinig die Wartezeit in Semestern als Auswahlkriterium herangezogen. Hierfür werden ab dem Sommersemester 2020 Wartesemester nur noch im Rahmen eines Punktesystems in die Auswahl mit eingerechnet. Maximal sind im Rahmen dieser Quote 100 Punkte zur erreichen. Bis zum Wintersemester 2020/21 werden pro Wartesemester 3 Punkte je gesammeltem Wartesemester (max. 15 Wartesemester, also max. 45 Punkte) in die „Zusätzliche Eignungsquote“ eingerechnet. Im Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/22 fällt jedes gesammelte Wartesemester mit nur noch 2 Punkten ins Gewicht. Es können also dann nur noch maximal 30 Punkte über die Wartezeit in die Waagschale geworfen werden. Ab dem Sommersemester 2022 entfällt die Möglichkeit der Punkteeinbringung über Wartezeit komplett.

1. Schritt: Auswahl
Hier werden die Bewerber anhand notenunabhängiger Kriterien ausgewählt, die jede Hochschule im Vorfeld selbst vorgibt. Im Rahmen des Punktesystems werden einzelne Kriterien wie eine Berufsausbildung oder Dienste unterschiedlich stark gewichtet. Bis zum Wintersemester 2021/22 spielt auch die Wartezeit noch eine Rolle. Wartesemester sind die seit dem Abitur verstrichenen Halbjahre. Studienzeiten an deutschen Hochschulen werden nicht als Wartesemester angerechnet (sogenanntes „Parkstudium“).

2. Schritt:
Verteilung Die Verteilung erfolgt nach erreichter Punktzahl.

3. Chance: Hochschulquote – Auswahlverfahren der Hochschulen

Weitere 60 % der Studienplätze können die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben. Du kannst maximal sechs Universitäten nennen. Die SfH meldet dich an diese Hochschulen weiter. Falls du keine Hochschule nennst, kann dein Antrag auch nicht in der Hochschulquote beteiligt werden.

1. Schritt: Vorauswahl
Die Hochschulen haben die Möglichkeit, die Zahl der Teilnehmer am Hochschulauswahlverfahren zu begrenzen. Zur Vorauswahl werden von den Hochschulen die Ortspräferenz, die Abiturnote oder die Kombination beider Kriterien herangezogen.

2. Schritt: Auswahl
Zur endgültigen Auswahl dienen - ggf. miteinander kombiniert - die Kriterien: • Abiturdurchschnittsnote
• gewichtete Einzelnoten
• fachspezifische Studierfähigkeitstests
• Auswahlgespräche
• Motivationsschreiben
• Berufsausbildung oder -tätigkeit
• ggf. zusätzliche Kriterien nach Landesrecht

Die Abiturdurchschnittsnote muss aber den maßgeblichen Einfluss behalten.

3. Schritt: Abgleich der Hochschulauswahl
Für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2020/21 erhalten Bewerber, für die bereits zu diesem Zeitpunkt die günstigste Zulassungsmöglichkeit feststeht (d. h., dass sie sich nicht weiter verbessern können), bereits Anfang September ihre Zulassung. Die Zulassungen und die Ablehnungen für die übrigen Bewerber werden Ende September versandt.

unser Tipp

Wir bieten dir eine aktuelle Zusammenstellung der Werte für die Abi-Quoten (Landes-NC und Hochschul-NC), für die Wartezeit-Quote sowie Hinweise zu Vorauswahl- und Auswahlkriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen in einem speziellen Onlinebereich unter:

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