Neben der Facharztbezeichnung kannst du ergänzende Schwerpunktbezeichnungen wie
- Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
- Schwerpunkt Forensische Psychiatrie
- Schwerpunkt Neuroradiologie
und außerdem noch Zusatzbezeichnungen erwerben, beispielsweise
- Akupunktur
- Flugmedizin
- Naturheilverfahren
- Tropenmedizin
wofür sich ebenfalls Vorgaben in der MWBO finden. Damit diese statt der ohnehin stolzen 200 Seiten nicht irgendwann 2000 Seiten lang wird, hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften ergänzende Muster-Richtlinien herausgegeben. In denen ist jede Untersuchungs- und Behandlungsmethode einzeln aufgelistet und festgelegt, wie oft du sie während deiner Weiterbildung durchgeführt haben musst. Dabei wurde jeweils berücksichtigt, ob es sich um typische oder nur selten vorkommende Phänomene im Alltag von Ärzten in Kliniken und Praxen handelt.
Als Nachweis dienen sogenannte Logbücher, in die du fortlaufend deine Tätigkeiten einträgst. Ebenfalls dokumentiert werden die obligatorischen Gespräche, in denen du mindestens einmal jährlich von deinem anleitenden Facharzt erfährst, wie er deine Fortschritte beurteilt. Am Ende der Weiterbildungszeit stellt er dir außerdem ein Zeugnis aus, mit dem du dich zur Prüfung bei der zuständigen Landesärztekammer anmelden kannst. Hast du auch diese erfolgreich abgelegt, erhältst du vom Prüfungsausschuss eine Anerkennungs-urkunde und darfst von nun an den Titel Facharzt führen.